Hintergrund Null-Fehler-Prinzip

Einschlägige Normen (z.B. AIAG Handbuch, VDA Band 16) warnen eindeutig vor den Risiken des Fehlerschlupf, bei den von Menschen durchgeführten Sichtprüfungen. Eine reine Sichtprüfung ist als sichere Abstellmaßnahme unwirksam, lediglich als Sofortmaßnahme dienlich. Ein völliger Ausschluss von fehlerhaften Teilen nach einer Sichtprüfung ist jedem, auch dem spezialisierten Dienstleister unmöglich. Gründe dafür sind z.B. Konzentrationsschwankungen, Leistungsdruck, Ermüdung, Umwelteinflüsse, gesundheitliche Beeinträchtigungen, etc. Die Literatur spricht von unterschiedlichen Durchschlupfraten von 3000 ppm bis hin zu 30000 ppm bei komplexen Prüfaufgaben.

Eine Eingrenzung auf ein bestmögliches Minimum stellt das „Null-Fehler-Prinzip“ dar. Die konsequente Anwendung vieler hintereinandergeschalteter Instrumente und Prozesse sind der Weg, den die schambeck group kontinuierlich weiterentwickelt, um dem „Null-Fehler-Prinzip“ so nahe als möglich zu kommen. Eine Haftungszusage für den Ausschluss von Durchschlupf fehlerhaften Teilen bei Sichtprüfungen kann der Dienstleister dennoch nicht geben.

Umsetzung Null-Fehler-Prinzip bei der schambeck group

Christian Schambeck, 17.07.2019

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